Allgemeine Universitätsreife Masterzulassung
Die Allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist gemäß dem Universitätsgesetz § 64 (3) durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung nachgewiesen.
Was bedeutet...?
„Fachlich in Frage kommend“ bedeutet, dass das vorheriges Studium inhaltlich zum gewählten Masterstudium passen muss.
Die Voraussetzung, was inhaltlich passt, ist im Curriculum* des jeweiligen Masterstudiums festgelegt.
*Hinweis: Achten Sie auf gesonderte Bestimmungen bei zugangsbeschränkten Studien und Joint Degree Programmen.
„Mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus“ bedeutet, dass das Studium mindestens einem dreijährigen Bachelorstudium mit 180 ECTS (oder dessen Äquivalent) an einer Hochschule entsprechen muss.
Man kann auch mit einem Diplomstudien-Abschluss oder einem Master-Abschluss zu einem Masterstudium zugelassen werden.
Kein selbes hochschulisches Bildungsniveau liegt vor:
- bei Bachelorstudien mit weniger als 3 Jahren Studiendauert / 180 ECTS (oder dessen Äquivalent)
- bei Bachelorstudien die einen Lehrgangscharakter haben
- bei Masterstudien die einen Lehrgangscharakter haben
- wenn die erreichte Leistung unter 50% der Gesamtleistung liegt
“Anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen” sind staatlich anerkannte Universitäten und Fachhochschulen.
Staatlich anerkannt bedeutet, dass die Bildungseinrichtung gesetzlich zugelassen ist und staatlich kontrolliert wird.
Auch private Universitäten können anerkannt sein.
Nicht anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen sind zum Beispiel: Berufsschulen, Kollegs, andere Schulen ohne Hochschulstatus, Universitäten oder Fachhochschulen ohne staatliche Anerkennung.
Die Universität kann ausschließlich anhand einer vollständigen Bewerbung die allgemeine Universitätsreife überprüfen. Eine Vorab-Einschätzung ist nicht möglich.
Die hier genannten Informationen sind Mindestanforderungen und dienen Ihrer Orientierung.
Die Erfüllung dieser Mindestvoraussetzungen ist noch keine Garantie für eine Zulassung. Jede Bewerbung wird individuell geprüft.
Zwei-Schritt Überprüfung
Die Bewerbung wird in zwei Schritten überprüft.
Schritt 1: Allgemeine Voraussetzungen
Die Studienabteilung überprüft, ob es sich bei dem Studienabschluss um einen Abschluss einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung handelt. Zusätzlich werden die formalen Voraussetzungen wie Beglaubigung und Sprachnachweise geprüft.
Schritt 2: Fachlich in Frage kommend
Erst wenn die Studienabteilung feststellt, dass die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind, kann geprüft werden, ob das Vorstudium fachlich in Frage kommend ist. Also ob die im Curriculum festgelegten inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Überprüfung wird von der zuständigen Curricula-Kommission vorgenommen.
Besondere Anforderungen
Hier finden Sie zusätzliche Informationen für die Zulassung mit Studienabschlüssen aus...
Die Zulassung ist anhand der Kombination eines mindestens 4jährigen Bachelorstudiums und eines Masterstudiums möglich. Mindestens 80% der maximal zu erreichenden Punkten müssen erreicht sein.
Es ist keine Zulassung anhand eines Bachelorabschlusses möglich. Es handelt sich keine allgemeine Universitätsreife.
Es ist eine Zulassung anhand eines mindestens vierjährigen Bachelorstudiums an einer Section 1 Universität möglich. Mindestens 80% der maximal zu erreichenden Punkten (CGPA 3.75 von 4) müssen erreicht sein.
Zusätzlich ist der VFS Global Kompetenz Check erforderlich.
Es ist keine Zulassung anhand einer Section 2 oder Section 3 Universität. Diese Abschlüsse entsprechen einem Associate Degree. Es handelt sich um keine allgemeine Universitätsreife.
Eine Zulassung mit einem mindestens dreijährigen Studium der Section 1 und 2 Universität ist möglich. Mindestens 50% der Gesamtquote (First and Second Class) müssen erreicht worden sein.
Es ist keine Zulassung möglich, wenn:
- Der Abschluss von einer Section 3 Universität ist.
- Der Abschluss die Qualifikation Third Class aufweist.
- Ein Higher National Diploma (HND) abgeschlossen wurde.
Es handelt sich um keine allgemeine Universitätsreife.
Die Zulassung anhand eines mindestens dreijährigen Bachelorstudiums an einer Section 1 Universität ist möglich. Es müssen mindestens 60% der maximal zu erreichenden Punkten vorhanden sein.
Zusätzlich ist der VFS Global Kompetenz Check erforderlich.
Es ist keine Zulassung möglich, wenn:
- Der Asbchluss von einer Section 3 Universität ist.
- Der Abschlusses von einer privaten Universität ist.
- Der Abschluss nach einem zweijährigen Bachelorstudium erreicht wurde.
Es handelt sich um keine allgemeine Universitätsreife.
Die Zulassung anhand eines mindestens vierjährigen Bachelorstudiums ist möglich. Es müssen mindestens 80% der maximal zu erreichenden Punkten vorhanden sein (CGPA 3.5 von 4).
Es ist keine Zulassung anhand eines dreijährigen Bachelorstudiums möglich. Diese Abschlüsse entsprechen einem Associate Degree. Es handelt sich um keine allgemeine Universitätsreife.
Eine Zulassung mit einem mindestens vierjährigen Studium der Section 1 Universität ist möglich. Es müssen mindestens 50% der Gesamtquote (First and Second Class) erreicht werden.
Eine Zulassung mit einem mindestens fünfjährigen Studium der Section 2 Universität ist möglich. Es müssen mindestens 50% der Gesamtquote (First and Second Class) erreicht werden.
Es ist keine Zulassung möglich, wenn:
- Der Abschluss von einer Section 3 Universität ist.
- Der Abschluss die Qualifikation Third Class aufweist.
- Der Abschluss nach einem dreijährigen Bachelorstudium erreicht wurde.
- Ein Higher National Diploma (HND) abgeschlossen wurde.
Es handelt sich um keine allgemeine Universitätsreife.
Eine Zulassung mit einem mindestens vierjährigen Studium der Section 1 und Section 2 Universität ist möglich. Es müssen mindestens 80% der Gesamtquote (CGPA von 3.5 von 4) erreicht werden.
Zusätzlich ist der VFS Global Kompetenz Check erforderlich.
Es ist keine Zulassung möglich, wenn:
- Der Abschluss von einer Section 3 oder Section 4 Universität ist.
- Der Abschluss von einer privaten Universität ist.
- Der Abschluss nach einem zwei- oder dreijährigen Bachelorstudium erreicht wurde.
Es handelt sich um keine allgemeine Universitätsreife.
Die Zulassung anhand eines mindestens dreijährigen Bachelorstudiums an einer Section 1 Universität ist möglich. Es müssen mindestens 70% der maximal zu erreichenden Punkten (CGPA 3.5 von 4) vorhanden sein.
Die Zulassung anhand eines mindestens dreijährigen Bachelorstudiums an einer Section 2 Universität ist nur möglich, wenn die Universität akkreditiert (anerkant) ist. Es müssen mindestens 70% der maximal zu erreichenden Punkten (CGPA 3.5 von 4) vorhanden sein.
Es ist keine Zulassung möglich, wenn:
- Der Abschluss von einer nicht akkreditierten (anerkannten) Universität ist.
- Ein Higher National Diploma (HND) erreicht wurde.
Es handelt sich um keine allgemeine Universitätsreife.
Sie können nicht zugelassen werden wenn...
- der Abschluss von keiner anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung ist
- das Bachelorstudium eine Studiendauer von weniger als 3 Jahren (180 ECTS oder dessen Äquivalenz) hat
- weniger als 50% der Gesamtpunkte erreicht wurden
- die im Curriculum festgelegten inhaltlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden
Formale Voraussetzungen nicht vergessen!
Achten Sie daher darauf, ob Sie zusätzlich:
- ein Sprachzertifikat brauchen
- die Dokumente beglaubigen lassen müssen
- die Dokumente nicht deutsch- oder englischsprachig sind und Sie daher eine Übersetzung benötigen