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Masterstudium

Informationen zu den bei der Bewerbung einzureichenden Dokumenten

Liste der Dokumente

  • Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben durch die Person die den Antrag stellt
  • Kopie Reisepass oder Personalausweis (nur die Seite(n) mit den personenbezogenen Daten und der Unterschrift)
  • Abschlussdokumente des Vorstudiums/der Vorstudien (beachten Sie die Beglaubigungsvorschriften):
    • Diplom- bez. Verleihungsurkunde plus
    • Nachweis über die besuchten Lehrveranstaltungen (Transcript of Records oder Diploma Supplement mit Angabe von ECTS, Credit Points oder Semesterwochenstunden)
  • verpflichend für Bangaldesch, Indien und Pakistan: VFS Global Kompetenz Check
  • Sprachnachweis
  • nur für NAWI Graz Master-Studien: Beilage zum Zulassungsantrag für das NAWI Graz Studium
  • nur für Master Betriebswirtschaft: Zusatzformular
  • nur für Master Wirtschaftspädagogik: Zusatzformular
  • nur bei Namensänderungen: Nachweis über die Namensänderung (zB. Heiratsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung ausgestellt vom Standesamt)

Wichtig: Alle Unterlagen, die im Original nicht deutsch- oder englischsprachig sind, müssen von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden. Es müssen die Originale zusammen mit den Übersetzungen hochgeladen werden.

Beglaubigung nicht vergessen!

Bewerbungen ohne die erforderlich Beglaubigung können nicht berücksichtigt werden.

Informationen zur allgemeine Universitätsreife (Studienabschluss) für Masterzulassungen finden Sie über die hier hinterlegte Seite.

Wichtige Informationen zu den Dokumenten

Hier finden Sie FAQs zu den Anforderungen an die Dokumente

Nein, das ist nicht möglich. Es müssen Scans der Originale hochgeladen werden.

Wenn die Originaldokumente nicht auf Deutsch oder Englisch sind, muss zusätzlich eine Übersetzung eingereicht werden. Die Übersetzung kann auf Deutsch oder Englisch sein. Sie ersetzt jedoch nicht das Originaldokument. Beide Dokumente (Original plus Übersetzung) müssen als ein PDF-Dokument gescannt und hochgeladen werden.

Die Übersetzung muss von einem gerichtlich zertifizierten Übersetzer oder einer zertifizierten Übersetzerin gemacht werden.

Übersetzungen aus Österreich und aus dem Ausland werden akzeptiert.

Je nach Ausstellungsland der Dokumente kann es sein, dass eine Beglaubigung notwendig ist. Genaue Informationen welche Form der Beglaubigung notwendig ist finden Sie hier.

Die Beglaubigung muss immer vorab auf dem Original angebracht werden. Unterlagen ohne die erforderliche Beglaubigung zum Zeitpunkt der Bewerbung können nicht für eine Zulassung berücksichtigt werden.

Sprachnachweise müssen nicht beglaubigt werden.

Nein! Unvollständige Unterlagen führen zu eine Zurückweisung der Bewerbung. Sie können sich dann nicht nochmal in diesem Semester bewerben.

Bewerben Sie sich daher in Ihrem eigenen Interesse erst, wenn Sie alle Dokumente, Beglaubigungen und den Sprachnachweis haben.

Es muss jedenfalls nachgewiesen werden, dass das Studium vollständig abgeschlossen ist. Die Universität kann aus Kulanz bis zu einem Jahr nach Abschluss des Studiums ein vorläufiges Zertifikat akzeptieren.

Wenn der Studienabschluss länger als ein Jahr her ist muss jedenfalls ein Abschlussdiplom vorliegen. Wir akzeptieren unter keinen Umständen vorläufige Bestätigungen, wenn der Studienabschluss länger als ein Jahr her ist!

Nein! Bewerbungen sind erst nach Abschluss des Vorstudiums möglich.

Zugangsbeschränkte Studien

Das Masterstudium Psychologie ist zugangsbeschränkt. Das bedeutet bei diesem Studium muss zusätzlich an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen werden.

Das Aufnahmeverfahren wird von einer anderen Abteilung einmal im Jahr durchgeführt. Bei Fragen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich daher bitte an die zuständige Stelle: https://aufnahmeverfahren.uni-graz.at/de/ 

ACHTUNG! Die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren und die Bewerbung in der Studienabteilung sind voneinander unabhängig. Das bedeutet die Bewerbung in der Studienabteilung ist auch schon vor der Teilnahme am Aufnahmeverfahren möglich.

Für internationale Bewerber und Bewerberinnen, die den Vorstudienlehrgang machen, ist wichtig, dass Sie das Aufnahmeverfahren für das Studienjahr machen, in dem sie den Vorstudienlehrgang beenden.

Das Aufnahmeverfahren für die englischsprachigen NAWI Graz Studien findet einmal im Jahr statt. Das Aufnahmeverfahren wird von der TU Graz durchgeführt.

Genaue Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie hier.

Eine Bewerbung ohne das bestandene Auswahlverfahren ist nicht möglich.

Das Aufnahmeverfahren für die englischsprachigen Kooperationsstudien findet einmal im Jahr statt. Das Aufnahmeverfahren wird von der TU Graz durchgeführt.

Informationen zum Auswahlverfahren Master Computational Social Systems finden Sie hier.

Informationen zum Auswahlverfahren Master Data Science finden Sie hier.

Eine Bewerbung ohne das bestandene Auswahlverfahren ist nicht möglich.

Hinweis zum Hochladen der Dokumente

Nur Dokumente in ausreichender Qualität können bearbeitet werden. Fehlende oder qualitativ unzureichende Dokumente führen zu einer Zurückweisung der Bewerbung.

Stellen Sie daher bitte in Ihrem eigenen Interesse sicher, dass die Scans der Dokumente folgende Anforderungen erfüllen:

  • Alle Seiten (Vorder- und Rückseite) der Dokumente sind enthalten
  • Die Dokumente wurden als PDF Datei hochgeladen
  • Sie haben Farb-Scans der Dokumente hochgeladen
  • Die Schrift ist gut leserlich (nicht verschwommen, nicht zu klein)
  • Stempel, Unterschriften und ggf. Beglaubigungen sind vollständig erkennbar (nicht am Rand abgeschnitten)
  • Das Dokument darf keine Radierungen, händischen Änderungen usw. enthalten
  • Nicht deutsch- oder englischsprachige Dokumente sind als ein PDF mit der entsprechenden Übersetzung hochzuladen
  • Das Antragsformular wurde von Ihnen selbst unterschrieben

     

Hinweis: Ist die Qualität der Scans nicht ausreichend behält sich die Universität Graz das Recht vor, Unterlagen im Original zu verlangen.

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