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Allgemeine Universitätsreife (Universitätszugang)

Die Allgemeine Universitätsreife ist gemäß dem Universitätsgesetz § 64 (2) bei ausländischen Qualifikationen nachgewiesen, wenn kein wesentlichster Unterschied zur österreichischen Reifeprüfung (Matura) besteht.

Anhaltspunkte dafür sind:

  1. die Qualifikation im Ausstellungsstaat vermittelt Zugang zu allen Hochschulsektoren
  2. die Dauer der Schulzeit beträgt mindestens zwölf Jahre 
  3. allgemeinbildende Ausbildungsinhalte überwiegen, was durch die Absolvierung von sechs allgemeinbildenden Unterrichtsfächern (zwei Sprachen, Mathematik, ein naturwissenschaftliches, ein geisteswissenschaftliches sowie ein weiteres allgemeinbildendes Unterrichtsfach) in der Sekundarstufe II nachgewiesen wird
  4. in jedem einzelnen Unterrichtsfach wurde mehr als 50% des Gesamtergebnisses erreicht*
     

    *Hinweis: bei Ländern, in denen die Schulbildung stark von der in Österreich abweicht, kann die Grenze auch höher als 50% sein. Bitte beachten Sie die unten folgenden besonderen Anforderungen.

Was bedeutet...?

Mit „Hochschulsektoren“ sind Universitäten und Fachhochschulen gemeint.

In manchen Ländern gelten unterschiedliche Voraussetzungen für:

  • Universitäten und Fachhochschulen
  • staatliche und private Universitäten

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Mindestpunkte oder Mindestnoten im Abschlusszeugnis
  • ein bestimmter Notendurchschnitt
  • eine staatliche Aufnahmeprüfung

Wichtig:
Die Studienmöglichkeiten in Österreich richten sich nach denen im Ausbildungsland:

  • Wer im Herkunftsland an einer Fachhochschule, aber nicht an einer Universität studieren darf, kann auch in Österreich nicht an einer Universität studieren.
  • Wer im Herkunftsland nicht an einer staatlichen Universität studieren darf, kann auch in Österreich nicht an einer Universität studieren.

Wenn kein Zugang zu allen Hochschulsektoren vorliegen, ist keine Zulassung möglich. Der Unterschied zur österreichischen Reifeprüfung ist zu groß und kann nicht durch Ergänzungsprüfungen ausgeglichen werden. 

Mit der „Dauer der Schulzeit“ ist die gesamte schulische Ausbildung gemeint – also Grundschule (Primarstufe) und weiterführende Schule (Sekundarstufe). 

Die Schulzeit in Österreich zur Erlangung der Hochschulreife beträgt mindestens 12 Schuljahre. 

Wenn bei der ausländischen Qualifikation 11 Jahre vorliegen:

  • Das fehlende Schuljahr kann durch 4 Ergänzungsprüfungen nachgeholt werden.
  • Diese Prüfungen können vor Studienbeginn über den Vorstudienlehrgang (Kooperation mit der Universität Graz) absolviert werden.
  • Alternativ ist auch eine Ablegung im Rahmen einer Externistenmatura an einer österreichischen Schule möglich. Hier gibt es keine Kooperationen mit der Universität Graz.

Hinweis: Studien, die begonnen, aber nicht abgeschlossen wurden, können nicht dafür verwendet werden, Ergänzungsprüfungen zu erlassen.

 

Wenn bei dem ausländischen Schulabschluss 10 (oder weniger) Schuljahre vorliegen, ist keine Zulassung möglich. Der Unterschied zur österreichischen Reifeprüfung ist zu groß und kann nicht durch Ergänzungsprüfungen ausgeglichen werden. 

Das Gesetz gibt vor, dass folgende Fächer jedenfalls vorhanden sein müssen:

  1. Mathematik
  2. Fremdsprache 1
  3. Fremdsprache 2
  4. Naturwissenschaftliches Fach
  5. Geisteswissenschaftliches Fach
  6. zusätzliches, allgemeines Fach

 

Wenn bei der ausländischen Qualifikation einzelne Fächer fehlen:

  • Einzelne Fächer können durch Ergänzungsprüfungen vor Studienbeginn nachgeholt werden.
  • Es können maximal 4 Ergänzungsprüfungen von der Universität aufgetragen werden.
  • Diese Prüfungen können über den Vorstudienlehrgang (Kooperation mit der Universität Graz) absolviert werden.
  • Alternativ ist auch eine Ablegung im Rahmen einer Externistenmatura an einer österreichischen Schule möglich. Hier gibt es keine Kooperationen mit der Universität Graz.

Hinweis: Studien, die begonnen, aber nicht abgeschlossen wurden, können nicht dafür verwendet werden, Ergänzungsprüfungen zu erlassen.

 

Wenn bei der ausländischen Qualifikation nicht ausreichend allgemeinbildende Unterrichtsfächer vorliegen, ist keine Zulassung möglich. Der Unterschied zur österreichischen Reifeprüfung ist zu groß und kann nicht durch Ergänzungsprüfungen ausgeglichen werden. 

In Österreich gilt:

  • Ein Fach ist bestanden (positiv), wenn mindestens 50 % erreicht werden (in manchen Fällen sogar erst bei 60 %).

Für die Zulassung mit einer ausländischen Qualifikation bedeutet das:

  • Alle Fächer im Reifezeugnis müssen bestanden sein. 
  • Es müssen mindestens 50% in jedem einzelnen Fach erreicht worden sein.*

*Hinweis: bei Ländern, in denen die Schulbildung stark von der in Österreich abweicht, kann die Grenze auch höher als 50% sein. Bitte beachten Sie die unten folgenden besonderen Anforderungen.

Wenn nicht alle Fächer positiv sind, ist keine Zulassung möglich. Nicht positive Fächer können nicht durch Ergänzungsprüfungen in Österreich ausgeglichen werden. Der Unterschied zur österreichischen Reifeprüfung ist zu groß. 

Die Universität kann ausschließlich anhand einer vollständigen Bewerbung die allgemeine Universitätsreife überprüfen. Eine Vorab-Einschätzung ist nicht möglich.

Die hier genannten Informationen sind Mindestanforderungen und dienen Ihrer Orientierung.

Die Erfüllung dieser Mindestvoraussetzungen ist noch keine Garantie für eine Zulassung. Jede Bewerbung wird individuell geprüft.

Besondere Anforderungen

Hier finden Sie zusätzliche Informationen für die Zulassung mit Reifezeugnissen aus...

Es ist keine Zulassung aufgrund eines Grad 12 Certificates möglich. Es handelt sich um keine gleichwertige allgemeine Universitätsreife.

Die Zulassung ist anhand eines mindestens vierjährigen Bachelorstudiums möglich. Mindestens 80% der maximal zu erreichenden Punkten müsen erreicht sein.

Es ist keine Zulassung mit einem Schulabschluss einer Al-Azhar Schule möglich. Es handelt um keine gleichwertige allgemeine Universitätsreife.

Es ist keine Zulassung mit einer berufsbildender Schule möglich. Es handelt um keine gleichwertige allgemeine Universitätsreife.

Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung.

Eine Zulassung anhand eines mindestens vierjährigen Bachelorstudiums an einer Section 1, 2 oder 3 Universität möglich. Mindestens 80% der maximal zu erreichenden Punkten (CGPA 3.75 von 4) müssen erreicht sein. 

Zusätzlich ist der VFS Global Kompetenz Check erforderlich.

 

Es ist keine Zulassung aufgrund eines Higher Secundary Certificate Examination möglich. Es handelt um keine gleichwertige allgemeine Universitätsreife.

Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung Exame Nacional do Ensino Médio (ENEM).

Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung (Gaokao).

Es müssen mindesten 70% der Maximalpunkte der Hochschulaufnahmeprüfung erreicht werden.

Zulassung mit der fachgebundenen Hochschulreife nur zu den im Zeugnis angegebenen Studien. 

Keine Zulassung mit einer Fachhochschulreife. Es handelt sich um keine eine gleichwertige allgemeine Universitätsreife.

Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung Unified National Examinations (UNE).

Im West African Senior School Certificate (WASSCE) muss in jedem Fach die Mindestnote C6 erreicht worden sein. 

Bei Noten niedriger als C6 ist keine Zulassung möglich. Es liegt keine allgemeine Universitätsreife vor.

Eine Zulassung mit einem dreijährigen Higher National Diploma (HND) ist möglich. Mindestens 50% der Gesamtpunkte müssen erreicht worden sein.

Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung (Panhellenische Prüfung).

Das Gesamtzeugnis muss mindestens 70 % erreichen. In jedem einzelnen Fach müssen mindestens 50 % erzielt werden.

Zusätzlich ist der VFS Global Kompetenz Check erforderlich.

Je nachdem, wann die Schule abgeschlossen wurde, ist erforderlich:

Pre-University Course / Konkur / staatliche Hochschulaufnahmeprüfung

Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung: Common Test for University Admissions (Daigaku Nyūgaku Kyōtsū Tesuto)

Anforderung: 

  • In der Hochschulaufnahmeprüfung werden fünf Fächer mit einem Gesamtwert von mindestens 450 von 900 Punkten belegt.
  • In jedem Fach müssen mehr als 50% der erreichbaren Punkte erlangt werden
  • Mindestens zwei der fünf Fächer sind auf gehobener Niveaustufe (advanced level) nachzuweisen.

Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung.

Anforderungen: 

  • In der Hochschulaufnahmeprüfung werden mindestens 70 von 140 Punkten erreicht. (Hinweis: bei Prüfungen vor 2022 liegt die maximal erreichbare Punkteanzahl bei 100 oder 120. Hier müssen mindestens 50 bez. 60 Punkte erreicht worden sein)
  • Es sind 5 Fächer zu belegen. Davon sind 3 Pflicht- und 2 Wahlfächer zu belegen.
  • In jedem Fach müssen mehr als 50% der erreichbaren Punkte erlangt werden.

Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung (ORT).

Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung (Saber 11/ ICFES).

Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung College Scholastic Ability Test (CSAT) / Suneung.

Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung Concours.

Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung.

Das Gesamtzeugnis muss mindestens 70% (CGPA 3.5 von 4) erreichen. In jedem einzelnen Fach müssen zudem mindestens 50% erzielt werden.

Im West African Senior School Certificate (WASSCE) muss in jedem Fach die Mindestnote C6 erreicht worden sein. 

Bei Noten niedriger als C6 ist keine Zulassung möglich. Es liegt keine allgemeine Universitätsreife vor.

Eine Zulassung mit einem dreijährigen Higher National Diploma (HND) ist möglich. Mindestens 50% der Gesamtpunkte müssen erreicht worden sein.

Das Gesamtzeugnis muss mindestens 80% erreichen. In jedem einzelnen Fach müssen zudem mindestens 50% erzielt werden.

Zusätzlich ist der VFS Global Kompetenz Check erforderlich.

Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung: Pruebas de Acceso a la Universidad (PAU) bez. electividad, EBAU (Evaluación del Bachillerato para el Acceso a la Universidad) oder EvAU

Mindestpunkt für den Common General Paper Test ist 30 Punkte.

Mindestnote bei den GCE A-Level ist C (entspricht 50%).

Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung: ÖSYM / ÖSYS

Es gelten folgende Mindestvoraussetzungen:

  • Die positive Absolvierung von vier voneinander unabhängigen, allgemeinbildenden Unterrichtsgegenständen soll entsprechend nachgewiesen sein. Unter diesen vier Unterrichtsgegenständen sollen sich jedenfalls

    o eine Sprache

    o Mathematik

    o einer der Unterrichtsgegenstände Biologie, Physik oder Chemie

    o ein geisteswissenschaftliches Fach befinden.

• Mindestens drei der vier Unterrichtsgegenstände sollen im GCE Advanced Level, das vierte Fach auf dem Niveau des GCSE bzw. IGCSE bestanden worden sein. 

• Die absolvierten Unterrichtsgegenstände sollen mindestens mit den Noten A*, A, B oder C bewertet sein.

Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung (Panzypresische Prüfung).

Sie können nicht zugelassen werden wenn...

  • nicht der Zugang zu allen Hochschulsektoren im Heimatland vorliegt
  • die Schulzeit weniger als 11 Schuljahre war
  • mehr als 4 Ergänzungsprüfungen aufgetragen werden müssen
  • ein oder mehrere Fächer weniger als 50% der Gesamtpunkte aufweist
  • ein anderer wesentlicher Unterschied vorliegt

Formale Voraussetzungen nicht vergessen!

Achten Sie daher darauf, ob Sie zusätzlich:

  • ein Sprachzertifikat brauchen
  • die Dokumente beglaubigen lassen müssen
  • die Dokumente nicht deutsch- oder englischsprachig sind und Sie daher eine Übersetzung benötigen

Für eine Bewerbung mit einem IB Diploma gelten gesonderte Bestimmungen. Diese finden Sie über die hier hinterlegte Seite.

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