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Einreichfristen Internationale Studierende

Einreichfristen für internationale Studierende (=Studierende mit einer Hochschulzugangsberechtigung die nicht in Österreich erworben wurde) richten sich nach der NATIONALITÄT der Studierenden! Sie richten sich NICHT nach dem Ausstellungsland der Dokumente. 

Bitte beachten Sie das unbedingt wenn Sie Ihre Bewerbung planen.

Wintersemester 2026/27

Frist Bachelor- und Diplomstudien ohne Zugangsbeschränkung: 15.06. – 24.08.2026
 
Fristen für zugangsbeschränkte Bachelor/Diplomstudien (= mit vorherigem Aufnahmeverfahren/Eignungstest)
Bachelor Sportwissenschaft: ab Bekanntgabe der erhaltenen Studienplätze bis längstens 24.08.2026
Bachelor Lehramt: ab Bekanntgabe der erhaltenen Studienplätze bis längstens 24.08.2026
alle anderen zugangsbeschränkte Bachelor- und Diplomstudien: ab Bekanntgabe der erhaltenen Studienplätze bis längstens 22.09.2026
 
Fristen für Master Studien
Masterstudien ohne Zugangsbeschränkung: 06.07. - 31.08.2026
Zugangsbeschränktes Masterstudium Psychologie (= mit vorherigem Aufnahmeverfahren): ab Bekanntgabe der erhaltenen Studienplätze bis längstens 22.09.2026

Fristen für Bachelor/Diplom Studien
Bachelor- und Diplomstudien ohne Aufnahmeverfahren: 15.06. – 13.07.2026
zugangsbeschränkte Bachelor- und Diplomstudien: Ab Erhalt Studienplatzzusage: 4 Wochen
Bachelor Lehramt: Ab Erhalt Studienplatzzusage: 4 Wochen
 
Fristen für Master Studien
Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren : 11.05. – 08.06.2026
zugangsbeschränktes Masterstudium Psychologie (= mit vorherigem Aufnahmeverfahren): Ab Erhalt Studienplatzzusage: 4 Wochen

Hinweis

Die Einreichfristen sind in der Verordnung des Rektorats über die Studienzulassung §2 Abs. 2 geregelt.

Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Monate dauern. Daher empfehlen wir, Bewerbungen innerhalb der Bewerbungsfrist einzureichen, sobald die Unterlagen vollständig sind. Unvollständige Bewerbungen können nicht bearbeitet werden.

Informationen zu weiteren Terminen und Fristen finden Sie hier.

ACHTUNG!

Reichen Sie die Bewerbung nur innerhalb der auf Sie zutreffenden Frist ein!

Stellen Sie sicher, dass Sie bei der Bewerbung Ihre richtige Staatsbürgerschaft und das richtige Ausstellungsland der Hochschulzugangsberechtigung angeben.

Die Universität sieht sich verpflichtet, Bewerbungen die außerhalb der richtigen Einreichfrist aufgrund von falschen Angaben eingereicht werden, ohne Ausnahme zu stornieren und Personen gemäß § 1a Abs. 3 der Rektoratsverordnung über die Zulassung zum Studium für eine neuerliche Antragsstellung für 2 Semester zu sperren.

Im Zweifel, welche Fristen auf Sie zutreffen, wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung BEVOR Sie die Bewerbung einreichen um Missverständnisse zu vermeiden.

Sie können sich NICHT zum VGUH bewerben! Daher gibt es dafür keine eigene Frist. 

Sie müssen sich zu dem Studium bewerben, das Sie studieren möchten. Die entsprechenden Fristen sind oben angeführt. Erst anhand der Bewerbung zu einem Studium kann die Universität feststellen, ob Sie überhaupt den VGUH besuchen dürfen.

Mit der EU-Staatsbürgerschaft gilt für Sie die Frist für EU-Staatsangehörige.

Es gilt für Sie die Frist für Drittstaatsangehörige.

Wenn Sie den Abschluss in Österreich gemacht haben gelten Sie als Nationaler Studierender. Informationen zu Terminen und Fristen für Nationale Studierende finden Sie hier.

Wenn Sie den Abschluss in Österreich gemacht haben gelten Sie als Nationaler Studierender. Informationen zu Terminen und Fristen für Nationale Studierende finden Sie hier.

Kontakt für Internationale Studierende

Studienabteilung

zulassung.international(at)uni-graz.at

+43 316 380 - 1170
Universitätsplatz 3a, 8010 Graz
Vor Ort mit Terminvereinbarung: Dienstag: 8-11:30 und 12:30-15:30 Uhr; Donnerstag: 8:30-13 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 8-14 Uhr

Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden. Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein E-Mail schreiben.

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