Einreichfristen Internationale Studierende
Einreichfristen für internationale Studierende (=Studierende mit einer Hochschulzugangsberechtigung die nicht in Österreich erworben wurde) richten sich nach der NATIONALITÄT der Studierenden! Sie richten sich NICHT nach dem Ausstellungsland der Dokumente.
Bitte beachten Sie das unbedingt wenn Sie Ihre Bewerbung planen.
Sommersemester
| Fristen für EU/EWR Staatsangehörige |
| alle Bachelor, Diplom, Lehramtsstudien: 01.12.2025 bis 15.01.2026 |
| Masterstudien*: 07.01.2026 bis 16.03.2026 |
| Fristen für Drittstaatsangehörige |
| alle Bachelor-, Diplom-, Lehramtsstudien: 19.11.2025 bis 18.12.2025 |
| Masterstudien*: 19.11.2025 bis 18.12.2025 |
*zugangsbeschränkte, englischsprachige NAWI-Graz Masterstudien nicht inkludiert
Bitte beachten Sie, dass die zugangsbeschränkten, englischsprachigen NAWI-Graz Masterstudien abweichende Einreichfristen haben. Diese werden den Personen, die das Auswahlverfahren positiv durchlaufen, gesondert mitgeteilt.
Das Auswahlverfahren für diese Studiengänge wird von der TU Graz für beide Universitäten, die TU Graz und die Universität Graz, durchgeführt. Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie hier:
Hinweis
Die Einreichfristen sind in der Verordnung des Rektorats über die Studienzulassung §2 Abs. 2 geregelt.
Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Monate dauern. Daher empfehlen wir, Bewerbungen innerhalb der Bewerbungsfrist einzureichen, sobald die Unterlagen vollständig sind. Unvollständige Bewerbungen können nicht bearbeitet werden.
Informationen zu weiteren Terminen und Fristen finden Sie hier.
ACHTUNG!
Reichen Sie die Bewerbung nur innerhalb der auf Sie zutreffenden Frist ein!
Stellen Sie sicher, dass Sie bei der Bewerbung Ihre richtige Staatsbürgerschaft und das richtige Ausstellungsland der Hochschulzugangsberechtigung angeben.
Die Universität sieht sich verpflichtet, Bewerbungen die außerhalb der richtigen Einreichfrist aufgrund von falschen Angaben eingereicht werden, ohne Ausnahme zu stornieren und Personen gemäß § 1a Abs. 3 der Rektoratsverordnung über die Zulassung zum Studium für eine neuerliche Antragsstellung für 2 Semester zu sperren.
Im Zweifel, welche Fristen auf Sie zutreffen, wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung BEVOR Sie die Bewerbung einreichen um Missverständnisse zu vermeiden.
Sie können sich NICHT zum VGUH bewerben! Daher gibt es dafür keine eigene Frist.
Sie müssen sich zu dem Studium bewerben, das Sie studieren möchten. Die entsprechenden Fristen sind oben angeführt. Erst anhand der Bewerbung zu einem Studium kann die Universität feststellen, ob Sie überhaupt den VGUH besuchen dürfen.
Mit der EU-Staatsbürgerschaft gilt für Sie die Frist für EU-Staatsangehörige.
Es gilt für Sie die Frist für Drittstaatsangehörige.
Wenn Sie den Abschluss in Österreich gemacht haben gelten Sie als Nationaler Studierender. Informationen zu Terminen und Fristen für Nationale Studierende finden Sie hier.
Wenn Sie den Abschluss in Österreich gemacht haben gelten Sie als Nationaler Studierender. Informationen zu Terminen und Fristen für Nationale Studierende finden Sie hier.
Der Bewerbungsprozess kann mehrere Monate dauern - besonders bei Masterbewerbungen. Dies sollte in die Studienplanung mit einbezogen werden.
Wir bitten zudem um Verständnis, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft über den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung per Email oder Telefon gegeben werden kann!
Kontakt für Internationale Studierende
Studienabteilung
+43 316 380 - 1170
Universitätsplatz 3a, 8010 Graz
Vor Ort mit Terminvereinbarung: Dienstag: 8-11:30 und 12:30-15:30 Uhr; Donnerstag: 8:30-13 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 8-14 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden. Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein E-Mail schreiben.