Allgemeine Universitätsreife (Universitätszugang)
Die Allgemeine Universitätsreife ist gemäß dem Universitätsgesetz § 64 (2) bei ausländischen Qualifikationen nachgewiesen, wenn kein wesentlichster Unterschied zur österreichischen Reifeprüfung (Matura) besteht.
Anhaltspunkte dafür sind:
- die Qualifikation im Ausstellungsstaat vermittelt Zugang zu allen Hochschulsektoren
- die Dauer der Schulzeit beträgt mindestens zwölf Jahre
- allgemeinbildende Ausbildungsinhalte überwiegen, was durch die Absolvierung von sechs allgemeinbildenden Unterrichtsfächern (zwei Sprachen, Mathematik, ein naturwissenschaftliches, ein geisteswissenschaftliches sowie ein weiteres allgemeinbildendes Unterrichtsfach) in der Sekundarstufe II nachgewiesen wird
- in allen Unterrichtsfächern wurden mehr als 50% des Gesamtergebnisses erreicht
Was bedeutet...?
Mit „Hochschulsektoren“ sind Universitäten und Fachhochschulen gemeint.
In manchen Ländern gelten unterschiedliche Voraussetzungen für:
- Universitäten und Fachhochschulen
- staatliche und private Universitäten
Dazu zählen zum Beispiel:
- Mindestpunkte oder Mindestnoten im Abschlusszeugnis
- ein bestimmter Notendurchschnitt
- eine staatliche Aufnahmeprüfung
Wichtig:
Die Studienmöglichkeiten in Österreich richten sich nach denen im Ausbildungsland:
- Wer im Herkunftsland an einer Fachhochschule, aber nicht an einer Universität studieren darf, kann auch in Österreich nicht an einer Universität studieren.
- Wer im Herkunftsland nicht an einer staatlichen Universität studieren darf, kann auch in Österreich nicht an einer Universität studieren.
Mit der „Dauer der Schulzeit“ ist die gesamte schulische Ausbildung gemeint – also Grundschule (Primarstufe) und weiterführende Schule (Sekundarstufe).
Die Schulzeit in Österreich zur Erlangung der Hochschulreife beträgt mindestens 12 Schuljahre.
Wenn bei der ausländischen Qualifikation 11 Jahre vorliegen:
- Das fehlende Schuljahr kann durch 4 Ergänzungsprüfungen nachgeholt werden.
- Diese Prüfungen können vor Studienbeginn über den Vorstudienlehrgang (Kooperation mit der Universität Graz) absolviert werden.
- Alternativ ist auch eine Ablegung im Rahmen einer Externistenmatura an einer österreichischen Schule möglich. Hier gibt es keine Kooperationen mit der Universität Graz.
Hinweis:
- Es zählen nur schulische Leistungen.
- Begonnene, aber nicht abgeschlossene Studien werden nicht berücksichtigt.
Wenn bei dem ausländischen Schulabschluss 10 (oder weniger) Schuljahre vorliegen, ist eine Zulassung nicht möglich. Der Unterschied zur österreichischen Reifeprüfung ist zu groß und kann nicht durch Ergänzungsprüfungen ausgeglichen werden.
Das Gesetz gibt vor, dass folgende Fächer jedenfalls vorhanden sein müssen:
- Mathematik
- Fremdsprache 1
- Fremdsprache 2
- Naturwissenschaftliches Fach
- Geisteswissenschaftliches Fach
- zusätzliches, allgemeines Fach
Wenn bei der ausländischen Qualifikation einzelne Fächer fehlen:
- Einzelne Fächer können durch Ergänzungsprüfungen vor Studienbeginn nachgeholt werden.
- Es können maximal 4 Ergänzungsprüfungen von der Universität aufgetragen werden.
- Diese Prüfungen können über den Vorstudienlehrgang (Kooperation mit der Universität Graz) absolviert werden.
- Alternativ ist auch eine Ablegung im Rahmen einer Externistenmatura an einer österreichischen Schule möglich. Hier gibt es keine Kooperationen mit der Universität Graz.
Hinweis:
- Es zählen nur schulische Leistungen.
- Begonnene, aber nicht abgeschlossene Studien werden nicht berücksichtigt.
Wenn bei der ausländischen Qualifikation nicht ausreichend allgemeinbildende Unterrichtsfächer vorliegen, ist eine Zulassung nicht möglich. Der Unterschied zur österreichischen Reifeprüfung ist zu groß und kann nicht durch Ergänzungsprüfungen ausgeglichen werden.
In Österreich gilt:
- Ein Fach ist bestanden (positiv), wenn mindestens 50 % erreicht werden (in manchen Fällen sogar erst bei 60 %).
Für die Zulassung mit einer ausländischen Qualifikation bedeutet das:
- Alle Fächer im Reifezeugnis müssen bestanden sein. Es müssen also mindestens 50% in jedem einzelnen Fach erreicht worden sein.
- Wenn ein oder mehrere Fächer unter 50 % liegen, ist keine Zulassung möglich.
Nicht bestandene Fächer können nicht durch Ergänzungsprüfungen in Österreich ausgeglichen werden. Der Unterschied zur österreichischen Reifeprüfung ist zu groß.
Eine Überprüfung auf wesentliche Unterschiede ist nur im Rahmen einer Bewerbung möglich. Vorab und ohne Bewerbung kann die Universität nicht beurteilen, ob eine Zulassung möglich ist.
Die hier genannten Informationen sind Mindestanforderungen und dienen nur zu Ihrer Orientierung.
Auch wenn diese Anforderungen erfüllt sind, bedeutet das nicht automatisch eine Zulassung. Jede Bewerbung muss individuell von der Universität geprüft werden.
Besondere Anforderungen
Hier finden Sie zusätzliche Informationen für die Zulassung mit Reifezeugnissen aus...
Keine Zulassung aufgrund eines Grad 12 Certificates möglich. Es handelt sich nicht um eine gleichwertige allgemeine Universitätsreife.
Die Zulassung ist anhand eines mindestens 4jährigen Bachelorstudiums möglich, wenn mindestens 80% der maximal zu erreichenden Punkten vorhanden sind.
Es ist keine Zulassung mit einem Schulabschluss einer Al-Azhar Schule möglich. Es handelt sich nicht um eine gleichwertige allgemeine Universitätsreife.
Es ist keine Zulassung mit einer berufsbildender Schule möglich. Es handelt sich nicht um eine gleichwertige allgemeine Universitätsreife.
Es ist keine Zulassung aufgrund eines Higher Secundary Certificate Examination möglich. Es handelt sich nicht um eine gleichwertige allgemeine Universitätsreife.
Es ist eine Zulassung anhand eines mindestens 4jährigen Bachelorstudiums an einer Section 1, 2 oder 3 Universität möglich, wenn mindestens 80% der maximal zu erreichenden Punkten (CGPA 3.75 von 4) vorhanden sind.
Zusätzlich ist der VFS Global Kompetenz Check erforderlich.
Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung (Gaokao).
Es müssen mindesten 70% der Maximalpunkte der Hochschulaufnahmeprüfung erreicht werden.
Keine Zulassung mit einer Fachhochschulreife. Es handelt sich nicht um eine gleichwertige allgemeine Universitätsreife.
Zulassung mit der fachgebundenen Hochschulreife nur zu den im Zeugnis angegebenen Studien.
Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung Unified National Examinations (UNE).
Im West African Senior School Certificate (WASSCE) muss in jedem Fach die Mindestnote C6 erreicht worden sein.
Bei Noten niedriger als C6 ist keine Zulassung möglich. Es liegt keine allgemeine Universitätsreife vor.
Eine Zulassung mit einem dreijährigen Higher National Diploma (HND) ist möglich, wenn mindestens 50% der Gesamtpunkte erreicht wurden.
Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung (Panhellenische Prüfung).
Das Gesamtzeugnis muss mindestens 70 % erreichen. In jedem einzelnen Fach müssen mindestens 50 % erzielt werden.
Zusätzlich ist der VFS Global Kompetenz Check erforderlich.
Je nachdem, wann die Schule abgeschlossen wurde, ist erforderlich:
Pre-University Course / Konkur / staatliche Hochschulaufnahmeprüfung
Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung: Common Test for University Admissions (Daigaku Nyūgaku Kyōtsū Tesuto)
Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung.
Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung (ORT).
Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung (Saber 11/ ICFES).
Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung College Scholastic Ability Test (CSAT) / Suneung.
Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung.
Das Gesamtzeugnis muss mindestens 70 % (CGPA 3.5 von 4) erreichen. In jedem einzelnen Fach müssen zudem mindestens 50 % erzielt werden.
Im West African Senior School Certificate (WASSCE) muss in jedem Fach die Mindestnote C6 erreicht worden sein.
Bei Noten niedriger als C6 ist keine Zulassung möglich. Es liegt keine allgemeine Universitätsreife vor.
Eine Zulassung mit einem dreijährigen Higher National Diploma (HND) ist möglich, wenn mindestens 50% der Gesamtpunkte erreicht wurden.
Das Gesamtzeugnis muss mindestens 80 % erreichen. In jedem einzelnen Fach müssen zudem mindestens 50 % erzielt werden.
Zusätzlich ist der VFS Global Kompetenz Check erforderlich.
Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung: Pruebas de Acceso a la Universidad (PAU) bez. electividad, EBAU (Evaluación del Bachillerato para el Acceso a la Universidad) oder EvAU
Mindestpunkt für den Common General Paper Test ist 30 Punkte.
Mindestnote bei den GCE A-Level ist C (entspricht 50%).
Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung: ÖSYM / ÖSYS
Für die Zulassung in Österreich müssen Folgende Punkte erfüllt sein:
Die positive Absolvierung von vier voneinander unabhängigen, allgemeinbildenden Unterrichtsgegenständen soll entsprechend nachgewiesen sein. Unter diesen vier Unterrichtsgegenständen sollen sich jedenfalls
o eine Sprache
o Mathematik
o einer der Unterrichtsgegenstände Biologie, Physik oder Chemie
o ein geisteswissenschaftliches Fach befinden.
• Mindestens drei der vier Unterrichtsgegenstände sollen im GCE Advanced Level, das vierte Fach auf dem Niveau des GCSE bzw. IGCSE bestanden worden sein.
• Die absolvierten Unterrichtsgegenstände sollen mindestens mit den Noten A*, A, B oder C bewertet sein.
Verpflichtende Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung (Panzypresische Prüfung).
Sie können nicht zugelassen werden wenn...
- ein oder mehrere Fächer weniger als 50% der Gesamtpunkte aufweist
- die Schulzeit weniger als 11 Schuljahre war
- nicht der Zugang zu allen Hochschulsektoren im Heimatland vorliegt
- mehr als 4 Ergänzungsprüfungen aufgetragen werden müssten
- ein anderer wesentlicher Unterschied vorliegt
Formale Voraussetzungen nicht vergessen!
Achten Sie daher darauf, ob Sie zusätzlich:
- ein Sprachzertifikat brauchen
- die Dokumente beglaubigen lassen müssen
- die Dokumente nicht deutsch- oder englischsprachig sind und Sie daher eine Übersetzung benötigen