Sprachnachweise
Deutschnachweise
Bei deutschsprachigen Studien muss der Sprachnachweis jedenfalls gleich mit der Bewerbung eingereicht werden. Das verlangt das Universitätsgesetz.
Das bedeutet ohne Sprachnachweis kann die Bewerbung nicht bearbeitet werden. Die Bewerbung wird sofort ohne Möglichkeit der Verbesserung abgelehnt. Bitte laden Sie daher mit der Bewerbung im eigenen Interesse einen gültigen Sprachnachweis hoch.
Diese Deutschnachweise werden für C1 akzeptiert:
- ein österreichisches Reifeprüfungszeugnis
- ein gleichwertiges ausländisches Reifeprüfungszeugnis mit Unterrichtssprache Deutsch (z.B. österreichische oder deutsche Auslandsschule/deutsches Abitur)
- Bereits abgeschlossenes Studium in deutscher Unterrichtsprache (die Unterrichtssprache Deutsch muss offiziell im Diploma Supplement bestätigt werden)
- Ergänzungsprüfung Deutsch (EPD) am Vorstudienlehrgang der Grazer Universitäten und Hochschulen
- Ergänzungsprüfung Deutsch (EPD) eines anderen österreichischen Vorstudienlehrgangs auf C1 Niveau (C1 muss am Zeugnis stehen)
- ÖSD C1 (Österreichische Sprachdiplom Deutsch)
- Goethe-Zertifikat C1
- DSH2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)
- DSD2 (Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz)
- Telc C1
- Test DaF C1 (TDN 5)
Die C1 Zertifikate (6.-11.) dürfen nicht älter als 2 Jahre alt sein. Alle Prüfungen/Teilbereiche der Zertifikate müssen auf dem Level C1 sein.
Ich habe A2/B1/B2 Kenntnisse in Deutsch. Kann ich mich bewerben?
Ja. Wenn Sie eines der folgenden Sprachzertifikate mit dem Niveau A2 oder höher haben, können Sie sich bewerben:
- ÖSD A2 oder höher (Österreichisches Sprachdiplom)
- Goethe Zertifikat A2 oder höher
- DSD1 oder höher (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz)
- ÖIF Test Neu A2 oder höher (Österreichischer Integration Fond)
- Österreichische Integrationsprüfung A2 oder höher
- DTÖ A2 oder höher (Deutsch Test für Österreich)
- Telc A2 oder höher
- Test DaF (TDN3 oder TDN4)
- Kurszeugnis oder Kurszertifikat über das Sprachniveau A2 oder höher eines Vorstudienlehrgangs einer Österreichischen Universität
Die Zertifikate/Diplome 1 - 8 dürfen nicht älter als 2 Jahre alt sein. Es müssen alle Teilbereiche auf A2 oder höher bestanden worden sein.
Wenn Sie sich mit A2/B1/B2 bewerben und zugelassen werden, müssen Sie dann die C1 Prüfung am Vorstudienlehrgang in Graz (VGUH) machen. Es kann dann kein anderes Zertifikat mehr eingereicht werden.
Meine Unterrichtssprache war Deutsch. Brauche ich zusätzlich ein Deutsch-Zertifikat?
Nein. Ein Deutschzertifikat ist nur dann notwendig, wenn ihre vorherige Ausbildung nicht deutschsprachig war. Es muss aus den Bildungsdokumenten klar hervor gehen, dass Deutsch die Unterrichtssprache war (zB. Abitur aus Deutschland; Matura aus Südtirol).
Ich möchte mich ohne Deutschnachweis zu einem deutschsprachigen Studium bewerben. Geht das?
Nein! Es ist mindestens ein A2 Zertifikat erforderlich, um sich bewerben zu können.
Ich bekomme mein Sprachzertifikat erst später. Kann ich mich schon einmal bewerben und das Zertifikat später nachreichen?
Nein! Laut Universitätsgesetz muss das Sprachzertifikat mit dem Antrag eingereicht werden. Ohne Zertifikat wird der Antrag sofort abgelehnt. Bewerben Sie sich also erst, wenn Sie das Zertifikat haben! Eine erneute Bewerbung für dasselbe Semester und Studium ist nach einer Ablehnung nicht möglich.
Mein Sprachzertifikat ist älter als 2 Jahre. Kann ich mich damit trotzdem bewerben?
Nein! Zertifikate die älter als 2 Jahre sind können nicht berücksichtigt werden.
Kann ich das für die Bewerbung notwendige A2-Zertifikat an der Universität Graz machen?
Nein. Die Universität selbst bietet keine Sprachkurse an. Sie müssen das Sprachzertifikat außerhalb der Universität erwerben.
Englischnachweise
Die Universität Graz bietet einige englischsprachige Masterstudien an. Welche Studien das sind finden Sie hier.
Achten Sie bitte darauf, die gewünschte Unterrichtssprache im Antragsformular anzugeben, wenn das Studium sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch angeboten wird. Andernfalls wird Ihre Bewerbung automatisch auf Deutschkenntnisse überprüft.
Diese Englischnachweise werden für die Bewerbung zu englischsprachigen Studien akzeptiert:
- TOEFL iBT (score of at least 95)
- IELTS Academic (score of at least 7.0)
- Cambridge Proficiency English CPE
- Cambridge Advanced English CAE (score of at least 180/ Grade C or better)
- Telc C1
- Pearson Test of English Academic PTE (Score of at least 76)
- Zeugnis über die Absolvierung eines Vorstudienlehrgangs an einer österreichischen Universität oder Hochschule auf Sprachniveau Englisch-C1
- ein Reifeprüfungszeugnis mit Bildungssprache Englisch (zB. Groß Britannien, Irland, Amerika, Kanada, Neuseeland)
- Bereits abgeschlossenes Studium mit Bildungssprache Englisch (die Unterrichtssprache Englisch muss offiziell im Diploma Supplement bestätigt werden)
Die Zertifikate/Diplome 1 - 6 dürfen bei der Bewerbung nicht älter als 2 Jahre alt sein.
Es handelt sich hier um die Mindestpunkteanzahl. Niedrigere Punkte können für eine Zulassung nicht berücksichtigt werden.
Ich habe nicht die genannte Punkteanzahl in meinem Englischzertifikat. Kann ich mich bewerben?
Nein! Es handelt sich bei den Punkten um eine Mindestpunkteanzahl. Eine Zulassung mit weniger Punkten ist nicht möglich.
Mein Sprachzertifikat ist älter als 2 Jahre. Kann ich mich damit trotzdem bewerben?
Nein! Zertifikate die älter als 2 Jahre sind können nicht berücksichtigt werden.
Ich möchte mich ohne Englischnachweis zu einem englischsprachigen Studium bewerben. Geht das?
Nein. Es ist ein C1 Englischnachweis erforderlich, um sich bewerben zu können.
Mein Vorstudium war englischsprachig. Brauche ich zusätzlich ein Englisch-Zertifikat?
Ist die Bildungssprache Englisch in den Abschlussdokumenten (Diploma Supplement) offiziell bestätigt, ist kein weiteres Zertifikat erforderlich. Ansonsten muss jedenfalls eines der oben genannten Zertifikate eingereicht werden.
Kontakt für Internationale Studierende
Studienabteilung
+43 316 380 - 1170
Universitätsplatz 3a, 8010 Graz
Vor Ort mit Terminvereinbarung: Dienstag: 8-11:30 und 12:30-15:30 Uhr; Donnerstag: 8:30-13 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 8-14 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden. Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein E-Mail schreiben.