Masterstudium
Informationen zu den erforderlichen Dokumenten
- Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben durch die Person die den Antrag stellt
- Kopie Reisepass oder Personalausweis (nur die Seite(n) mit den personenbezogenen Daten und der Unterschrift)
- Abschlussdokumente des Vorstudiums/der Vorstudien (beachten Sie die Beglaubigungsvorschriften):
- Diplom- bez. Verleihungsurkunde plus
- Nachweis über die besuchten Lehrveranstaltungen (Transcript of Records oder Diploma Supplement mit Angabe von ECTS, Credit Points oder Semesterwochenstunden)
- Sprachnachweis
- für NAWI Graz Studien: Beilage zum Zulassungsantrag für das NAWI Graz Studium
- Master Betriebswirtschaft: Zusatzformular
- Master Computational Social Systems: Zusatzformular
- Master Wirtschaftspädagogik: Zusatzformular
Nein, das ist nicht möglich. Es müssen Scans der Originale hochgeladen werden.
Wenn die Originaldokumente nicht auf Deutsch oder Englisch sind, muss zusätzlich eine Übersetzung eingereicht werden. Die Übersetzung kann auf Deutsch oder Englisch sein. Sie ersetzt jedoch nicht das Originaldokument. Beide Dokumente (Original plus Übersetzung) müssen als ein PDF-Dokument gescannt und hochgeladen werden.
Die Übersetzung muss von einem gerichtlich zertifizierten Übersetzer oder einer zertifizierten Übersetzerin gemacht werden.
Übersetzungen aus Österreich und aus dem Ausland werden akzeptiert.
Je nach Ausstellungsland der Dokumente kann es sein, dass eine Beglaubigung notwendig ist. Genaue Informationen welche Form der Beglaubigung notwendig ist finden Sie hier.
Die Beglaubigung muss immer vorab auf dem Original angebracht werden. Unterlagen ohne die erforderliche Beglaubigung zum Zeitpunkt der Bewerbung können nicht für eine Zulassung berücksichtigt werden.
Sprachnachweise müssen nicht beglaubigt werden.
Nein! Unvollständige Unterlagen führen zu eine Zurückweisung der Bewerbung. Sie können sich dann nicht nochmal zum gleichen Studium in diesem Semester bewerben. Bewerben Sie sich daher erst, wenn Sie alle Dokumente, Beglaubigungen und den Sprachnachweis haben.
Es muss jedenfalls nachgewiesen werden, dass das Studium vollständig abgeschlossen ist. Die Universität kann aus Kulanz bis zu einem Jahr nach Abschluss des Studiums ein vorläufiges Zertifikat akzeptieren.
Wenn der Studienabschluss länger als ein Jahr her ist muss jedenfalls ein Abschlussdiplom vorliegen. Wir akzeptieren unter keinen Umständen vorläufige Bestätigungen, wenn der Studienabschluss länger als ein Jahr her ist!
Nein! Bewerbungen sind erst nach Abschluss des Vorstudiums möglich.
Nein, das ist sogar gesetzlich verboten! Bei Bewerbungen über eine Agentur wird der Antragsteller/die Antragstellerin für zwei Semester von einer Antragsstellung ausgeschlossen.
Zugangsbeschränkte Studien
Das Masterstudium Psychologie und das Masterstudium Pharmazie sind zugangsbeschränkt. Das bedeutet bei diesen Studien muss zusätzlich an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen werden.
Das Aufnahmeverfahren wird von einer anderen Abteilung durchgeführt. Bei Fragen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich daher bitte an die jeweils zuständige Stelle:
https://studienzugang.uni-graz.at/de/
ACHTUNG! Die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren und die Bewerbung in der Studienabteilung sind voneinander unabhängig.
Vor allem für Internationale Studienwerber und Studienwerberinnen die den Vorstudienlehrgang besuchen müssen bedeutet das, dass diese darauf zu achten haben, das Aufnahmeverfahren für das akademische Jahr durchzuführen, in dem sie den Vorstudienlehrgang abschließen werden.
Das Aufnahmeverfahren für die englischsprachigen NAWI Graz Studien findet einmal im Jahr statt. Nur Studienwerber und Studienwerberinnen, die das Aufnahmeverfahren positiv durchlaufen, können sich über das Onlineportal der Universität Graz bewerben.
Genaue Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie hier.
Wann die Bewerbung hochzuladen ist erfahren Sie per Email, nachdem Sie für das beworbene Studium ausgewählt wurden.
Eine Liste der englischsprachigen Masterstudien finden Sie hier.
Alle anderen Studien werden nur deutschsprachig angeboten. Daher ist für die jedenfalls ein Deutschzertifikat notwendig bei der Bewerbung zu diesen Studien erforderlich.
Informationen zu den akzeptierten Sprachnachweisen finden Sie hier.
Hinweis zum Hochladen der Dokumente
Nur Dokumente in ausreichender Qualität können bearbeitet werden. Fehlende oder qualitativ unzureichende Dokumente führen leider zu einer Zurückweisung der Bewerbung.
Stellen Sie daher bitte in Ihrem eigenen Interesse sicher, dass die Dokumente folgende Aspekte erfüllen:
- Alle Seiten (Vorder- und Rückseite) der Dokumente sind enthalten
- Die Schrift ist gut leserlich (nicht verschwommen, nicht zu klein)
- Stempel, Unterschriften und ggf. Beglaubigungen sind vollständig erkennbar (nicht am Rand abgeschnitten)
- Das Dokument darf keine Radierungen, händischen Änderungen usw. enthalten
- Nicht deutsch- oder englischsprachige Dokumente sind als ein PDF mit der entsprechenden Übersetzung hochzuladen
- Das Antragsformular wurde von Ihnen selbst unterschrieben