FAQs
Bearbeitungszeiten
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Die Bearbeitung eines Antrages kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Es lässt sich leider keine genaue Zeit nennen.
Es kann daher sein, dass eine Zulassung im gewünschten Semester nicht möglich ist. Die Universität empfiehlt daher, den Antrag so früh wie möglich zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Die Uni Graz übernimmt keine Verantwortung für die zeitliche Organisation Ihres Studiums, wie z.B. Visa Termine, Umzugsplanung usw.
Warum dauert die Bearbeitung mehrere Wochen/Monate?
Die Überprüfung besteht aus mehreren Schritten. Es muss überprüft werden, ob die formalen Voraussetzungen (zB. Beglaubigung) erfüllt sind. Danach werden die inhaltlichen Voraussetzungen geprüft. Deshalb kann die Prüfung der Unterlagen eine längere Zeit dauern.
Die Menge der Anträge, die in einem Semester eingereicht werden, beeinflusst auch die Bearbeitungszeit.
Ich brauche meine Antwort schneller. Kann mein Antrag vorgezogen werden?
Nein. Anträge werden ausschließlich chronologisch bearbeitet. Bitte berücksichtigen Sie daher bei der Planung Ihres Studiums (zB. Visum, Wohnung, Studentenwohnheim, Beihilfen/Stipendien), dass die Bearbeitung des Antrags mehrere Monate dauern kann.
Zusätzliche Studien beantragen
Ich studiere bereits an der Uni Graz in einem Bachelorstudium und will ein anderes/zusätzliches Bachelorstudium machen. Was muss ich tun?
Bitte schicken Sie innerhalb der Zulassungsfristen eine Email an studienabteilung(at)uni-graz.at
Mit folgenden Daten:
- Ihr vollständiger Name
- Ihre Matrikelnummer
- Name des Studiums, das Sie beginnen möchten
- geben Sie bekannt, dass Sie das Studium im aktuellen Semester beginnen möchten
Schicken Sie ggf. zusätzliche studienrelevante Dokumente (zB. Bestätigung über das bestandene Aufnahmeverfahren bei zugangsbeschränkten Studien) als PDF
Ich studiere bereits an der Uni Graz und will ein anderes/zusätzliches Masterstudium machen. Was muss ich tun?
Für ein Masterstudium ist immer eine Bewerbung notwendig. Wenn Sie schon einen Studierendenaccount haben können Sie die Bewerbung über Ihren UGO Account unter „meine Bewerbung“ anlegen und dort die erforderlichen Unterlagen hochladen.
Ich bin derzeit am VGUH und möchte das Studium wechseln. Was muss ich tun?
Schießen Sie bitte zuerst den Vorstudienlehrgang (VGUH) ab. Schicken Sie dann eine Email an die Studienabteilung mit dem Bescheid, den VGUH Zeugnissen und dass Sie ein anderes Studium studieren möchten.
Unterlagen
Kann ich mich bewerben, wenn ich noch nicht alle erforderlichen Unterlagen, Sprachnachweise und/oder Beglaubigungen habe?
Nein! Unvollständige Unterlagen führen zu eine Zurückweisung der Bewerbung. Sie können sich dann nicht nochmal zum gleichen Studium in diesem Semester bewerben.
Bewerben Sie sich daher in Ihrem eigenen Interesse erst, wenn Sie alle Dokumente, Beglaubigungen und den Sprachnachweis haben.
Ich möchte nichts falsch machen. Kann sich eine Agentur in meinem Auftrag für mich bewerben?
Nein, das ist sogar gesetzlich verboten! Bei Bewerbungen über eine Agentur wird der Antragsteller/die Antragstellerin für zwei Semester von einer Antragsstellung ausgeschlossen.
Kann ich zuerst die Antwort der Universität abwarten bevor ich die Unterlagen beglaubigen lasse?
Nein! Es gibt gesetzliche Beglaubigungsvorschriften. Wenn die nicht erfüllt sind, haben die Dokumente keine Beweiskraft. Daher können Unterlagen ohne die notwendige Beglaubigung nicht in Bearbeitung genommen werden.
Kann ich mich mit Scans von Kopien oder amtlichen Kopien bewerben?
Nein! Wir können ausschließlich anhand von Scans der Originale überprüfen, ob eine Zulassung möglich ist.
Welche Dokumente brauchen eine Übersetzung?
Wenn die Originaldokumente nicht auf Deutsch oder Englisch sind, muss zusätzlich eine Übersetzung eingereicht werden. Die Übersetzung kann auf Deutsch oder Englisch sein. Sie ersetzt jedoch nicht das Originaldokument. Beide Dokumente (Original plus Übersetzung) müssen als ein PDF-Dokument gescannt und hochgeladen werden.
Die Übersetzung muss von einem gerichtlich zertifizierten Übersetzer oder einer zertifizierten Übersetzerin gemacht werden.
Übersetzungen aus Österreich und aus dem Ausland werden akzeptiert.
Reicht es, wenn ich nur die Übersetzungen einreiche?
Nein. Wir benötigen immer die Originale zusammen mit den dazugehörigen Übersetzungen. Übersetzungen alleine sind nicht ausreichend.
Bitte laden Sie den Scan des Originals mit dem Scan der dazugehörigen Übersetzung als eine PDF-Datei hoch.
Ich habe mein Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen. Kann ich mich trotzdem schon zu einem Masterstudium bewerben?
Nein! Bewerbungen sind erst nach Abschluss des Vorstudiums möglich.
Ich habe noch kein Diplom zum Studienabschluss. Kann ich mich trotzdem zu einem Masterstudium bewerben?
Es muss jedenfalls nachgewiesen werden, dass das Studium vollständig abgeschlossen ist. Die Universität kann aus Kulanz bis zu einem Jahr nach Abschluss des Studiums ein vorläufiges Zertifikat akzeptieren.
Wenn der Studienabschluss länger als ein Jahr her ist muss jedenfalls ein Abschlussdiplom vorliegen. Wir akzeptieren unter keinen Umständen vorläufige Bestätigungen, wenn der Studienabschluss länger als ein Jahr her ist!
Ich habe ein vorläufiges Diplom/Provisional Certificate. Kann ich mich damit bewerben?
Nur, wenn der Studienabschluss weniger als ein Jahr zurück liegt. Wenn das Studium vor mehr als einem Jahr abgeschlossen wurde können keine vorläufigen Bestätigungen (provisional certificate) akzeptiert werden.
Bewerbung
Wie ist die Bewerbung einzureichen?
Die Bewerbung zusammen mit allen notwendigen Unterlagen ist online über das dafür vorgesehene Bewerbungstool einzureichen. Unterlagen müssen als gut leserliches PDF-Dokument hochgeladen werden.
Wenn Sie noch nie zuvor an der Universität Graz studiert haben müssen Sie zuerst den Basisaccount anlegen, um eine Bewerbung hochladen zu können.
Muss ich die Dokumente nach der online Bewerbung auch schicken?
Nein, die Unterlagen müssen nur als Scan im dafür vorgesehenen Tool hochgeladen werden.
Warum finde ich mein Studium nicht im Application Tool?
Es können nicht alle Studien gleichzeitig im Application-Tool freigeschaltet werden. Zugangsbeschränkte Studien sind stehen erst dann zur Verfügung, wenn das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens feststeht.
Informationen zu den Aufnahmeverfahren finden Sie hier.
Informationen zum Aufnahmeverfahren Lehramt finden Sie hier.
Beachten Sie daher bitte die abweichenden Einreichfristen für zugangsbeschränkte Studien.
Ich möchte mich zu einem zugangsbeschränkten Studium bewerben. Muss aber vorher zum VGUH. Wie soll ich vorgehen?
Auch wenn Sie noch nicht am Aufnahmeverfahren teilnehmen, können Sie sich erst bewerben, wenn das Aufnahmeverfahren abgeschlossen ist. Davor ist es nicht möglich, eine Bewerbung hochzuladen.
Ich muss im Antragsformular eine Antragsnummer angeben. Wo finde ich die?
Die Antragsnummer wird Ihnen vom Application Tool zugeordnet, so wie Sie die Bewerbung anlegen. Sollten Sie die Antragsnummer aus diversen Gründen nicht finden oder noch nicht haben, können Sie stattdessen die Bewerbernummer angeben (Bewerbernummer beginnt mit "2", Antragsnummer beginnt mit "1").
Meine vorherige Bewerbung wurde aufgrund von fehlenden Unterlagen zurückgewiesen. Kann ich mich gleich nochmal bewerben?
Leider nein. Sie können sich nur einmal pro Semester zu einem Studium bewerben. Die neue Bewerbung ist erst wieder im nächsten Semester möglich.
Bitte achten Sie daher darauf, dass Sie sich erst bewerben, wenn Sie alle Unterlagen haben.
Informationen zu den Unterlagen für eine Bewerbung zum Bachelorstudium finden Sie hier.
Informationen zu den Unterlagen für eine Bewerbung zum Masterstudium finden Sie hier.
Informationen zu den notwendigen Sprachnachweisen finden Sie hier.
Sprachen
Welches Sprachniveau brauche ich, um mit einem Studium beginnen zu können?
Grundsätzlich sind Sprachkenntnisse auf C1 nach Gers für den Studienbeginn notwendig.
Ich habe noch keinen Sprachnachweis. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Nein! Ohne einen Sprachnachweis ist keine Bewerbung möglich.
Ich bekomme mein Sprachzertifikat erst später. Kann ich mich schon einmal bewerben und das Zertifikat später nachreichen?
Nein! Laut Universitätsgesetz muss das Sprachzertifikat mit dem Antrag eingereicht werden. Ohne Zertifikat wird der Antrag sofort abgelehnt. Bewerben Sie sich in Ihrem eigenen Interesse also bitte erst, wenn Sie das Zertifikat haben!
Eine erneute Bewerbung für dasselbe Semester und Studium ist nach einer Ablehnung nicht möglich.
Mein Sprachzertifikat ist älter als 2 Jahre. Kann ich mich damit trotzdem bewerben?
Nein! Zertifikate die älter als 2 Jahre sind können nicht berücksichtigt werden.
Ich habe ein anderes Sprachzertifikat, als von der Universität verlangt wird. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Nein! Wir können ausschließlich die Sprachnachweise nehmen, die hier aufgelistet sind.
Meine Unterrichtssprache war Deutsch. Brauche ich zusätzlich ein Deutsch-Zertifikat für ein deutschsprachiges Studium?
Nein. Ein Deutschzertifikat ist nur dann notwendig, wenn ihre vorherige Ausbildung nicht deutschsprachig war.
Bitte beachten Sie, dass aus den Bildungsdokumenten klar hervorgehen muss, dass die Bildungssprache Deutsch war. Ansonsten muss zusätzlich von der Bildungseinrichtung (zB. Uni) eine Bestätigung über die Unterrichtssprache eingereicht werden.
Ich habe die österreichische/deutsche Staatsbürgerschaft. Reicht das als Sprachnachweis?
Nein! Die Staatsbürgerschaft ist kein ausreichender Nachweis über Sprachkenntnisse. Das Österreichische Universitätsgesetz verlangt ausdrücklich einen Sprachnachweis in Form der Bildungssprache Deutsch auf Maturaniveau oder eines allgemein anerkannten Sprachzertifikats, das nicht älter als zwei Jahre alt ist.
Ich lebe/arbeite seit mehreren Jahren in Österreich/Deutschland. Reicht das als Sprachnachweis?
Nein! Leben und/oder arbeiten in Österreich oder Deutschland ist kein ausreichender Nachweis über Sprachkenntnisse. Das Österreichische Universitätsgesetz verlangt ausdrücklich einen Sprachnachweis in Form der Bildungssprache Deutsch auf Maturaniveau oder eines allgemein anerkannten Sprachzertifikats, das nicht älter als zwei Jahre alt ist.
Kann ich ein Bachelorstudium auf Englisch studieren?
Die Universität Graz bietet derzeit nur deutschsprachige Bachelorstudien an.
Mein Vorstudium war englischsprachig. Brauche ich zusätzlich ein Englisch-Zertifikat?
Ist die Bildungssprache Englisch in den Abschlussdokumenten (Diploma Supplement) offiziell bestätigt, ist kein weiteres Zertifikat erforderlich. Ansonsten muss jedenfalls ein Zertifikat eingereicht werden.
Ich habe nicht die genannte Punkteanzahl in meinem Englischzertifikat. Kann ich mich bewerben?
Nein! Es handelt sich bei den Punkten um eine Mindestpunkteanzahl. Eine Zulassung mit weniger Punkten ist nicht möglich.
Kann ich über die Universität einen Sprachkurs machen, um das für die Bewerbung notwendige Sprachzertifikat zu bekommen?
Nein. Die Universität bietet keine Sprachkurse für Bewerbungen an. Sie müssen eigenständig zu dem Zertifikat, das für die Bewerbung notwendig ist, kommen.
Bewerbung und Einreichfristen
Wann kann ich mich bewerben?
Es gibt zwei Semester, Sommer- und Wintersemester. Termine und Fristen diesbezüglich finden Sie hier.
Der Bewerbungszeitraum ist immer nur für ein Semester offen. Das bedeutet Sie können sich nur zum aktuellen Semester bewerben. Eine Bewerbung für ein anderes, späteres Semester ist nicht möglich. Daher ist das Semester bereits im online Bewerbermanagement vorgegeben. Wenn Sie sich zu einem anderen Semester bewerben möchten, müssen Sie auf die dafür vorgesehene Einreichfrist warten.
Ich will mich in der Einreichfrist für das Sommersemester zum Wintersemester bewerben. Geht das?
Nein, Bewerbungen sind immer nur für das Semester möglich, für das gerade die Einreichfrist läuft.
Ich will mich in der Einreichfrist für das Wintersemester zum Sommersemester bewerben. Geht das?
Nein, Bewerbungen sind immer nur für das Semester möglich, für das gerade die Einreichfrist läuft.
Kann ich mich außerhalb der Einreichfrist bewerben?
Nein! Das Bewerbungsportal ist nur zu den jeweiligen Einreichfristen offen. Außerhalb der Fristen können keine Bewerbungsdaten hochgeladen werden.
Es sind keine Ausnahmen zu den Fristen möglich.
Einschreibung und Zulassungsbescheid
Ich habe für dieses Semester einen Bescheid, kann/will mich aber erst nächstes Semester einschreiben. Was soll ich jetzt tun?
Wenn Sie sich jetzt noch nicht einschreiben möchten, müssen Sie jetzt nichts tun. Bitte unternehmen Sie die notwendigen Schritte für die Einschreibung erst in dem Semester, für das Sie sich einschreiben möchten.
Sie müssen der Universität nicht bekannt geben, dass Sie sich später einschreiben möchten.
Ich habe einen Bescheid bekommen. Wie lange ist er gültig?
Grundsätzlich sind Bescheide unbefristet gültig. Das bedeutet solange es keine Änderung der Zulassungsbestimmungen gibt (zB. Änderung des Curriculums) kann man sich mit dem Bescheid auch noch ein oder zwei Semester nachdem man den Bescheid erhalten hat einschreiben.
In den Fällen, wo Änderungen des Curriculums bereits bekannt sind, wird im Bescheid explizit hingewiesen, dass die Zulassung nur befristet möglich ist.
Ich will mich einschreiben. Was muss ich tun?
Sie finden über Ihre Onlinebewerbung den "Antrag auf Einschreibung". Diesen müssen Sie unterschrieben an die Studienabteilung schicken, damit die Einschreibung vorgenommen werden kann.
Der Antrag gilt für das Semester, für das gerade die Inskriptionsfrist läuft. Schicken Sie den Antrag also ausschließlich in der Inskriptionsfrist für das Semester, in dem Sie sich tatsächlich einschreiben möchten.
Ich muss vor dem Studienbeginn zum Vorstudienlehrgang. Wie schreibe ich mich ein?
Sie melden sich direkt am Vorstudienlehrgang (VGUH) mit dem Bescheid, den Sie von der Universität bekommen haben, an. Wenn der VGUH Ihre Zahlung erhalten hat schickt er der Universität Ihr Stammdatenblatt per Email. Erst dann kann die Universität Sie einschreiben. Sie bekommen Ihre Zahlungsinformationen und Matrikelnummer von uns per Email.
Sie müssen nicht zur Universität kommen! Die Kommunikation findet zwischen dem VGUH und der Universität statt.
Sie brauchen weitere Informationen oder Hilfe zu anderen Themen? Versuchen Sie es hier:
Fragen zu Studien, LV-Anmeldung etc: Die 4students helfen gerne!
Hilfe bei Visum und Co: Das Welcome Center
Auswahlverfahren deutschsprachige, zugangsbeschränkte Studien
Auswahlverfahren englische NAWI Graz Masterstudien
Informationen Lehramt
Vorstudienlehrgang Graz
Kontakt für Internationale Studierende
Studienabteilung
+43 316 380 - 1170
Universitätsplatz 3a, 8010 Graz
Vor Ort mit Terminvereinbarung: Dienstag: 8-11:30 und 12:30-15:30 Uhr; Donnerstag: 8:30-13 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 8-14 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden. Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein E-Mail schreiben.