Bachelor- und Diplomstudium
Erforderliche Dokumente für die Bewerbung
- Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben durch die Person die den Antrag stellt
- Reisepass/Personalausweis (nur die Seite(n) mit den personenbezogenen Daten und der Unterschrift)
- Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (beachten Sie die Beglaubigungsvorschriften):
- Sekundarabschluss = Reifezeugnis (Maturazeugnis, Abiturzeugnis; High School Diplom)
- Schulzeugnisse der Oberstufe
- nur bei Ländern mit landesweiter Hochschulaufnahmeprüfung: positive staatliche Hochschulaufnahmeprüfung. Dazu gehören zum Beispiel:
- China: APS Zertifikat,
- Griechenland: Panhellenische Prüfung;
- Iran: Pre-University Course oder Konkur oder staatliche Hochschulaufnahmeprüfung;
- Kasachstan: staatliche Hochschulaufnahmeprüfung;
- Mongolei: staatliche Hochschulaufnahmeprüfung;
- Spanien: PAU;
- Türkei: ÖSYM, ÖSYS;
- Zypern: Panzypresische Prüfung;
- Alternativ: Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums (Bachelor- oder Diplomstudium):
- Diplom- bez. Verleihungsurkunde
- Liste der besuchten Lehrveranstaltungen (Transcript of Records oder Diploma Supplement mit Angabe von ECTS, Credit Points oder Semesterwochenstunden)
- Sprachnachweis
- nur für NAWI Graz Bachelor Studien: Beilage zum Zulassungsantrag für das NAWI Graz Studium
Nein, das ist nicht möglich. Es müssen Scans der Originale hochgeladen werden.
Wenn die Originaldokumente nicht auf Deutsch oder Englisch sind, muss zusätzlich eine Übersetzung eingereicht werden. Die Übersetzung kann auf Deutsch oder Englisch sein. Sie ersetzt jedoch nicht das Originaldokument. Beide Dokumente (Original plus Übersetzung) müssen als ein PDF-Dokument gescannt und hochgeladen werden.
Die Übersetzung muss von einem gerichtlich zertifizierten Übersetzer oder einer zertifizierten Übersetzerin gemacht werden.
Übersetzungen aus Österreich und aus dem Ausland werden akzeptiert.
Je nach Ausstellungsland der Dokumente kann es sein, dass eine Beglaubigung notwendig ist. Genaue Informationen welche Form der Beglaubigung notwendig ist finden Sie hier.
Die Beglaubigung muss immer vorab auf dem Original angebracht werden. Unterlagen ohne die erforderliche Beglaubigung zum Zeitpunkt der Bewerbung können nicht für eine Zulassung berücksichtigt werden.
Sprachnachweise müssen nicht beglaubigt werden.
Nein! Unvollständige Unterlagen führen zu eine Zurückweisung der Bewerbung. Sie können sich dann nicht nochmal zum gleichen Studium in diesem Semester bewerben. Bewerben Sie sich daher erst, wenn Sie alle Dokumente, Beglaubigungen und den Sprachnachweis haben.
Einige Studien sind zugangsbeschränkte Studien. Das bedeutet bei diesen Studien muss zusätzlich an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen werden.
Das Aufnahmeverfahren wird von einer anderen Abteilung durchgeführt. Bei Fragen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich daher bitte an die jeweils zuständige Stelle:
https://studienzugang.uni-graz.at/de/
Betroffene Studien finden Sie hier:
- Zugangsbeschränkte Bachelorstudien: https://studienzugang.uni-graz.at/de/
- Zugangsbeschränkte Lehramtsstudien: https://www.zulassunglehramt.at/
ACHTUNG! Die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren und die Bewerbung in der Studienabteilung sind voneinander unabhängig. Das bedeutet die Bewerbung in der Studienabteilung ist auch schon vor der Teilnahme am Aufnahmeverfahren möglich.
Vor allem für Internationale Studienwerber und Studienwerberinnen die den Vorstudienlehrgang besuchen müssen bedeutet das, dass diese darauf zu achten haben, das Aufnahmeverfahren für das akademische Jahr durchzuführen, in dem sie den Vorstudienlehrgang abschließen werden.
Hinweis zum Hochladen der Dokumente
Nur Dokumente in ausreichender Qualität können bearbeitet werden. Fehlende oder qualitativ unzureichende Dokumente führen zu einer Zurückweisung der Bewerbung.
Stellen Sie daher bitte in Ihrem eigenen Interesse sicher, dass die Scans der Dokumente folgende Anforderungen erfüllen:
- Alle Seiten (Vorder- und Rückseite) der Dokumente sind enthalten
- Die Dokumente wurden als PDF Datei hochgeladen
- Sie haben Farb-Scans der Dokumente hochgeladen
- Die Schrift ist gut leserlich (nicht verschwommen, nicht zu klein)
- Stempel, Unterschriften und ggf. Beglaubigungen sind vollständig erkennbar (nicht am Rand abgeschnitten)
- Das Dokument darf keine Radierungen, händischen Änderungen usw. enthalten
- Nicht deutsch- oder englischsprachige Dokumente sind als ein PDF mit der entsprechenden Übersetzung hochzuladen
Das Antragsformular wurde von Ihnen selbst unterschrieben
Hinweis: Ist die Qualität der Scans nicht ausreichend behält sich die Universität Graz das Recht vor, Unterlagen im Original zu verlangen.