Bachelor- und Diplomstudium
Informationen zu den erforderlichen Dokumenten
- Ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular
- Kopie Reisepass oder Personalausweis (nur die Seite(n) mit den personenbezogenen Daten und der Unterschrift)
- Nachweis der allgemeinen Hochschulreife:
- Sekundarabschluss = Reifezeugnis (Maturazeugnis, Abiturzeugnis) inklusive der Schulzeugnisse der Oberstufe.
- Bei Ländern mit Hochschulaufnahmeprüfung im Vorbildungsland ist diese zusätzlich abzugeben um die allgemeine Universitätsreife nachzuweisen. Dazu gehören zum Beispiel:
- China: APS Zertifikat,
- Griechenland: Panhellenische Prüfung;
- Iran: Pre-University Course oder Konkur oder staatliche Hochschulaufnahmeprüfung;
- Kasachstan: staatliche Hochschulaufnahmeprüfung;
- Mongolei: staatliche Hochschulaufnahmeprüfung;
- Spanien: PAU;
- Türkei: ÖSYM, ÖSYS;
- Zypern: Panzypresische Prüfung;
- Alternativ: Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums (Bachelor- oder Diplomstudium): Diplom- bez. Verleihungsurkunde inklusive Nachweis über die besuchten Lehrveranstaltungen (Transcript of Records oder Diploma Supplement mit Angabe von ECTS, Credit Points oder Semesterwochenstunden)
- Sprachnachweis
- Ausschließlich für Kooperation Studien mit der TU Graz (NAWI Graz Studien): Beilage zum Zulassungsantrag für das NAWI Graz Studium
Kann ich Scans von Kopien oder amtliche Kopien anstelle von Scans der Originale einreichen?
Nein, das ist nicht möglich. Es müssen Scans der Originale hochgeladen werden.
Welche Dokumente brauchen eine Übersetzung?
Wenn die Originaldokumente nicht auf Deutsch oder Englisch sind, muss zusätzlich eine Übersetzung eingereicht werden. Die Übersetzung kann auf Deutsch oder Englisch sein. Sie ersetzt jedoch nicht das Originaldokument. Beide Dokumente (Original plus Übersetzung) müssen als ein PDF-Dokument gescannt und hochgeladen werden.
Die Übersetzung muss von einem gerichtlich zertifizierten Übersetzer oder einer zertifizierten Übersetzerin gemacht werden.
Übersetzungen aus Österreich und aus dem Ausland werden akzeptiert.
Brauchen meine Dokumente eine Beglaubigung?
Je nach Ausstellungsland der Dokumente kann es sein, dass eine Beglaubigung notwendig ist. Genaue Informationen welche Form der Beglaubigung notwendig ist finden Sie hier.
Die Beglaubigung muss immer vorab auf dem Original angebracht werden. Unterlagen ohne die erforderliche Beglaubigung zum Zeitpunkt der Bewerbung können nicht für eine Zulassung berücksichtigt werden.
Sprachnachweise müssen nicht beglaubigt werden.
Kann ich mich bewerben, wenn ich noch nicht alle erforderlichen Unterlagen, Sprachnachweise und/oder Beglaubigungen habe?
Nein! Unvollständige Unterlagen führen zu eine Zurückweisung der Bewerbung. Sie können sich dann nicht nochmal zum gleichen Studium in diesem Semester bewerben. Bewerben Sie sich daher erst, wenn Sie alle Dokumente, Beglaubigungen und den Sprachnachweis haben.
Ich möchte mich zu einem deutschsprachigen, zugangsbeschränkten Studium bewerben. Was muss ich beachten?
Einige Studien sind zugangsbeschränkte Studien. Das bedeutet bei diesen Studien muss zusätzlich an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen werden.
Das Aufnahmeverfahren wird von einer anderen Abteilung durchgeführt. Bei Fragen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich daher bitte an die jeweils zuständige Stelle:
https://studienzugang.uni-graz.at/de/
Betroffene Studien finden Sie hier:
- Zugangsbeschränkte Bachelorstudien: https://studienzugang.uni-graz.at/de/
- Zugangsbeschränkte Lehramtsstudien: https://www.zulassunglehramt.at/
ACHTUNG! Die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren und die Bewerbung in der Studienabteilung sind voneinander unabhängig. Das bedeutet die Bewerbung in der Studienabteilung ist auch schon vor der Teilnahme am Aufnahmeverfahren möglich.
Vor allem für Internationale Studienwerber und Studienwerberinnen die den Vorstudienlehrgang besuchen müssen bedeutet das, dass diese darauf zu achten haben, das Aufnahmeverfahren für das akademische Jahr durchzuführen, in dem sie den Vorstudienlehrgang abschließen werden.
Hinweis zum Hochladen der Dokumente
Nur Dokumente in ausreichender Qualität können bearbeitet werden. Fehlende oder qualitativ unzureichende Dokumente führen leider zu einer Abweisung der Bewerbung.
Stellen Sie daher bitte in Ihrem eigenen Interesse sicher, dass die Dokumente folgende Aspekte erfüllen:
- Alle Seiten (Vorder- und Rückseite) der Dokumente sind enthalten
- Die Schrift ist gut leserlich (nicht verschwommen, nicht zu klein)
- Stempel, Unterschriften und ggf. Beglaubigungen sind vollständig erkennbar (nicht am Rand abgeschnitten)
- Das Dokument darf keine Radierungen, händischen Änderungen usw. enthalten
- Nicht deutsch- oder englischsprachige Dokumente sind als ein PDF mit der entsprechenden Übersetzung hochzuladen
- Das Antragsformular wurde von Ihnen selbst unterschrieben